Ab November gehören diese drei Arten von recycelten Rohstoffen nicht zu den festen Abfällen und dürfen frei eingeführt werden.

Ab November gehören diese drei Arten von recycelten Rohstoffen nicht zu den festen Abfällen und dürfen frei eingeführt werden.

Am 19. Oktober 2020 haben das Ministerium für Ökologie und Umwelt und vier weitere Ministerien die "Bekanntmachung über Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Regulierung des Importmanagements von recycelten Messingrohstoffen, recycelten Kupferrohstoffen und recycelten Aluminiumgusslegierungsrohstoffen" herausgegeben, die im Einklang mit den Normen für "recycelte Messingrohstoffe" (GB/T 38470-2019) steht, "Recycled Copper Raw Materials" (GB/T 38471-2019), "Recycled Casting Aluminum Alloy Raw Materials" (GB/T 38472-2019) entspricht, sind recycelte Messingrohstoffe (HS-Code 7404000020), recycelte Kupferrohstoffe (HS-Code 7404000030) und recycelte Aluminiumgusslegierungsrohstoffe (HS-Code 7602000020) kein fester Abfall und können frei eingeführt werden.

Seit November gehören diese drei Arten von rezyklierten Rohstoffen nicht mehr zu den festen Abfällen und dürfen frei eingeführt werden.

Bekanntmachung über Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Regulierung der Einfuhr von recycelten Messingrohstoffen, recycelten Kupferrohstoffen und recycelten Rohstoffen aus Aluminiumgusslegierungen

Ministerium für Ökologie und Umwelt Allgemeine Zollverwaltung Allgemeine Handelsverwaltung Ministerium für Industrie und Informationstechnologie Bekanntmachung Nr. 43 von 2020

Zur Regelung der Einfuhr von Rohstoffen aus recyceltem Messing, recyceltem Kupfer und recycelten Aluminiumgusslegierungen und zur Förderung einer qualitativ hochwertigen Entwicklung der Recyclingmetallindustrie werden die folgenden Punkte bekannt gegeben:

Erstens, im Einklang mit der "recycelten Messing-Rohstoffe" (GB/T 38470-2019), "recycelten Kupfer-Rohstoffe" (GB/T 38471-2019), "recycelten Aluminium-Guss-Legierung Rohstoffe" (GB/T 38472-2019) Normen der recycelten Messing-Rohstoffe, recycelten Kupfer-Rohstoffe und recycelten Aluminium-Guss-Legierung Rohstoffe, gehört nicht zu festen Abfällen, kann frei importiert werden.

Zweitens: Recycelte Messingrohstoffe, recycelte Kupferrohstoffe und recycelte Rohmaterialien aus Aluminiumgusslegierungen mit den folgenden Zolltarifnummern: 7404000020, 7404000030 und 7602000020.

Drittens, erfüllt nicht die "recycelten Messing-Rohstoffe" (GB/T 38470-2019), "recycelte Kupfer-Rohstoffe" (GB/T 38471-2019), "recycelte Guss-Aluminium-Legierung Rohstoffe" (GB/T 38472-2019) nationalen Normen verbieten die Einfuhr von. Hat die 2020 Kupferschrott, Aluminiumschrott Beschränkungen für die Einfuhr von festen Abfällen als Rohstoffe mit Ausnahme der Einfuhrlizenz erhalten.

Viertens soll diese Bekanntmachung ab dem 1. November 2020 umgesetzt werden.

Dies wird hiermit bekannt gegeben.

Ministerium für Ökologie und Umwelt

Allgemeine Zollverwaltung

Ministerium für Handel

Ministerium für Industrie und Informationstechnologie

Oktober 16, 2020

Generalbüro des Ministeriums für Ökologie und Umwelt Ausgestellt am 19. Oktober 2020

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